• 6022VDI
    Jeder Betreiber von Klima- und Lüftungsanlagen muss diese regelmäßig warten und überprüfen lassen. Ohne Prüfung und Wartung besteht die Gefahr, dass sich in den Anlagen gefährliche Krankheitserreger, Hefen und Schimmelpilze vermehren und über die Anlage verteilt werden.
    Für hygienegerechten Betrieb und Instandhaltung sind gemäß ArbStättV und Betriebssicherheitsverordnung die Betreiber verantwortlich.
    Die Richtlinie definiert hygienische Ziele und beschreibt keine definierten Vorgehensweisen zur Erreichung dieser Ziele.
    Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der VDI 6022 werden in der Arbeitsstättenverordnung und der DIN 18379 – VOB Teil C formuliert.
    Im Einzelnen heißt es:
  • Arbeitsstättenverordnung:
    Der Arbeitgeber hat die Arbeitsstätte nach dieser Verordnung, den sonst geltenden Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften und

    nach den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen,
    arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln,
    sowie den sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen
    Erkenntnissen einzurichten und zu betreiben.

    Die Anforderungen der VDI 6022 sind zu beachten.
    (Quelle VDI 6022)